Diese Seite richtet sich an alle Autobesitzer die Ihr Altfahrzeug gemaess §4 AltfahrzeugV einer kostenlosen und gesetzlich vorgeschriebenen Autoentsorgung / Autoverschrottung zufuehren wollen.
Altfahrzeug-Verordnung, vom 21. Juni 02 BGBI i.S. 2214
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Die dazu noetigen Bedingungen koennen Sie hier nachlesen.
Ab dem 01 Januar 2007 hat sich die Automobilindustrie, im Rahmen Ihrer Produktverantwortung (§3 Ruecknahmeverpflichtung), EU-Weit dazu verpflichtet, alle Alten von Ihnen produzierten und ausgedienten Fahrzeuge, sofern diese die in der Verpflichtungserklaerung bestimmenden Regelungen erfuellen - kostenfrei dem Recycling zuzufuehren.
Um dieser Verpflichtung / Autoentsorgung / Verschrottung nachzukommen, sind Vereinbarungen mit vielen deutschen Autoverwertern seitens der Automobilindustrie abgeschlossen worden, um diese Leistung direkt fuer Sie zu erbringen.
#1#Sie als Fahrzeugeigentuemer haben die Moeglichkeit, kostenfrei ueber diese Internet Seite, einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Naehe anzusprechen und zu Ihm Verbindung aufzunehmen.#1# #2#Nehmen Sie als Fahrzeugeigentuemer die Moeglichkeit wahr, kostenfrei ueber diese Internet Seite, mit einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Naehe Kontakt aufzunehmen.#2# #3#Nehmen Sie als Fahrzeugeigentuemer die Moeglichkeit wahr, kostenfrei ueber diese Internet Seite, mit einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Naehe Kontakt aufzunehmen.#3#
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